Wussten Sie schon?
Gemäß §10 der BetrSichV "Prüfung der Arbeitsmittel" unterliegen Regale der Prüfpflicht. Für den sicheren Betrieb einer Regalanlage schreibt der Gesetzgeber u.a. regelmäßige Inspektionen vor, die im Abstand von max. 12 Monaten durch eine fachkundige Person durchgeführt werden müssen.