Erste Hilfe

Erste Hilfe. Sicherheit von Schloemer.

Unser Sortiment:

Erste-Hilfe-Koffer

Ersatzfüllungen

KFZ-Verbandkästen/-taschen

Krankentragen

Als Servicehändler bieten wir:

Beratung

schnelle Lieferung

Mehr Qualität. Mehr Sicherheit.

Schildern Sie mir Ihren Anwendungsfall.
Ich suche mit Ihnen die geeignete Lösung

Ihre Ansprechpartnerin

Sylwia Fühles
Produktmanagerin

E-Mail: fuehles@schloemer24.de
Telefon: +49 2361 5805 58
Fax: +49 2361 5805 6580

Rückruf
Kontaktformular

Unsere Partner

Wussten Sie schon?


Hintergrundinformationen zu Erste Hilfe:

Die Erste Hilfe-Ausstattung für Unternehmen ist in der Arbeitsstätten-Richtlinie ASR A4.3 (siehe auch BGR A 1 § 24+25) geregelt.

Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe:

  1. Erste-Hilfe-Material ist in Verbandkästen oder anderen geeigneten Behältnissen (z.B. Rucksäcke, Taschen, Schränke) vorzuhalten.
  2. Erste-Hilfe-Material ist so aufzubewahren, dass es vor schädigenden Einflüssen (z.B. Verunreinigungen, Nässe, hohen Temperaturen) geschützt, aber jederzeit leicht zugänglich ist. Das Erste-Hilfe-Material ist nach Verbrauch, bei Unbrauchbarkeit oder nach Ablauf des Verfalldatum zu ergänzen bzw. zu ersetzen.
  3. Die Verbandkästen sind auf die Arbeitsstätte so zu verteilen, dass sie von ständigen Arbeitsplätzen höchstens 100 m Wegstrecke oder höchstens eine Geschosshöhe entfernt sind. Sie sind überall dort aufzubewahren, wo die Arbeitsbedingungen dies erforderlich machen.

Kleiner Verbandkasten DIN 13157
Verwaltung und Handelsbetrieb: 1 x ab 1-50 Beschäftigte
Herstellung- und Verarbeitungsbetriebe: 1 x ab 1-20 Beschäftigte
Baustellen: 1 x ab 1-10 Beschäftigte

Großer Verbandkasten DIN 13169
Verwaltung und Handelsbetrieb: 1 x ab 51-300 Beschäftigte, zusätzlich 1 x je 300 weitere Beschäftigte
Herstellung- und Verarbeitungsbetriebe: 1 x ab 21-100 Beschäftigte, zusätzlich 1 x je 100 weitere Beschäftigte
Baustellen: 1 x ab 11-50 Beschäftigte, zusätzlich 1 x je 50 weitere Beschäftigte

Erste-Hilfe-Räume
Ein Erste-Hilfe-Raum oder eine vergleichbare Einrichtung ist erforderlich
– in Betrieben mit mehr als 1000 Beschäftigten und
– in Betrieben mit mehr als 100 Beschäftigten, wenn besondere Unfall- oder Gesundheitsgefahren bestehen.


Mit Schloemer setzen Sie auf beste Qualität. Mit Sicherheit.